Allgemeines
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart.
- Abweichende Geschäftsbedingungen werden von uns nur insoweit anerkannt, als sie von uns im Einzelfall schriftlich als Grundlage des jeweiligen Vertrages anerkannt worden sind.
- Jegliche Nebenabreden bezüglich der Angebote, Auftragsdurchführung, Versendung etc. bedürfen der Schriftform.
Preise, Angebote und Auftragsannahme
- Unsere Angebote sind stets freibleibend; ein Vertrag kommt erst bei unwidersprochener Entgegennahme von Rohware oder Abgabe einer Auftragsbestätigung zustande, wobei uns mindestens ein Werktag zur Begutachtung und Meinungsbildung betreffs Auftragsannahme zusteht.
- Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Neuausgaben und Änderungen von Zeichnungen bzw. Anforderungen sind uns spätestens mit Eintreffen der Ware bekannt zu machen wie auch zu beachtende Fertigungs-, Prüf-, Liefer- und Verpackungsvorschriften.
- Sofern diese uns nicht schon bei Angebotserstellung bekannt waren, behalten wir uns das Recht auf eine angemessene Preiserhöhung vor.
- Gleiches gilt, falls Grundmaterialeigenschaften erkennbar und kostenwirksam werden, die bei An-gebotserstellung nicht absehbar waren; sollte erkennbar werden, daß die Durchführung des Auftrags nicht möglich ist, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und die Ware im jeweiligen Zustand zurückzugeben sowie den bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Leistungen und Termine
- Die Lieferfrist beginnt frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem alle technischen, organisatorischen und vertraglichen Einzelheiten übereinstimmend festgelegt werden konnten und das zu bearbeitende Material bei uns angeliefert wurde.
- Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen.
- Falls keine ausdrückliche Liefer-/ Fertigstellungsfrist vereinbart wurde, bedingen wir uns eine Mindestfrist von 10 Werktagen aus.
- Schwerwiegende, von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei uns, einem Subunternehmer oder einem Vorlieferanten wie Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen etc. verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und berechtigen uns im Falle des Unmöglichwerdens der Erfüllung zum Vertragsrücktritt. Die Kosten der Abholung der Ware trägt in diesem Falle der Kunde.
- Bei Klein- und Massenteilen übernehmen wir für Ausschuß und Fehlmengen bis zu jeweils 3 % der angelieferten Gesamtmenge keine Haftung und keine Verpflichtung zur Nachlieferung.
Versand, Verpackung und Gefahrenübergang
- Versand- bzw. abholungsfertig gemeldete Ware muß der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen ab Fertigmeldung abholen bzw. abrufen. Wir behalten uns vor, im Falle einer Überschreitung dieser Frist angemessene Lagerkosten ab Fristende zu berechnen.
- Der Rück- oder Weiterversand der Ware erfolgt in der Verpackung, in der die Ware angeliefert wurde. Besondere Verpackungswünsche seitens des Auftraggebers bedürfen der Vereinbarung und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Auf Wunsch des Auftraggebers und entsprechende Vereinbarungen führen wir Abholung und Versendung der Ware durch, dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer; die Gefahr trägt der Auftraggeber.
- Bei Abholung von der Lieferstelle obliegt dem Auftraggeber das Beladen seines Fahrzeuges. Soweit unsere Mitarbeiter beim Beladen des Fahrzeugs behilflich sind, handeln sie auf das alleinige Risiko des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
- Für von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen steht uns ein Eigentumsvorbehalt an der behandelten Ware im Umfang der gesamten offenen Forderung(en) zu.
- Wird die Ware von dem Auftraggeber oder dessen Abnehmer weiter be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentum auch auf die neue Ware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von uns veredelten Ware mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Leistung zu dem der fremden Sache.
- Der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, die von uns veredelte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Der Auftraggeber tritt hiermit bereits alle ihm aus einer Veräußerung von Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche zur Sicherung aller uns gegen ihn zustehenden Ansprüche an uns ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesbezüglich von ihm vereinnahmte Beträge unverzüglich an uns abzuführen.
- Im Falle offener fälliger Forderungen behalten wir uns vor, in unserem Haus vorhandene Roh- oder Fertigware des Auftraggebers bis zum Ausgleich der offenen fälligen Forderungen zurückzuhalten.
Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind fällig 14 Tage nach Erhalt und ohne Abzüge zu leisten.
- Im Falle der Vereinbarung von Barzahlung sind die Rechnungen sofort bei Erhalt der Ware bar ohne Abzüge zu begleichen.
- Wir behalten uns im Falle des Zahlungsverzuges die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von max. 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank vor.
- Zahlungen werden stets auf die älteste Forderung verrechnet.
- Die Berechnung von eingesetztem Edelmetall erfolgt auf der Basis des am Tag der Rechnungsstellung gültigen DEGUSSA-Kurses für „Edelmetall verarbeitet“
- Unsere Bearbeitungspreise gelten ab Werk.
- Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder treten sonstwie berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers auf, können wir die sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen verlangen und für offene sowie zukünftige Lieferungen Vorauszahlung zur Bedingung machen.
- Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Forderungen / Einwände unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Gewährleistung und Haftung
- Bezüglich der Gewährleistungsfristen verweisen wir auf die geltenden gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), soweit ein Handelskauf vorliegt.
- Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware bzw. bei verdeckten Mängeln nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
- Geht eine berechtigte Beanstandung nachweislich und eindeutig auf unser Verschulden zurück, so ist uns das Recht auf kostenlose Nachbesserung der Teile in angemessener Zeit zu gewähren.
- Sollte keine erfolgreiche Nachbesserung möglich sein, so haften wir im Schadensfall nur für körperlichen Schaden am Liefergegenstand selbst bis zur Höhe des Auftragswertes der Teile, auf die sich die Beanstandung bezieht. In diesem Falle werden wir nach unserer Wahl entweder einen entsprechenden Betrag gutschreiben oder eine kostenlose Behandlung von Ersatzteilen vornehmen, die vom Auftraggeber kostenfrei zu stellen sind.
- Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die vom Auftraggeber gestellte Ware Materialfehler aufweist und für die Bearbeitung ungeeignet ist.
- Wir sind berechtigt, Nachbesserungen zu verweigern, solange der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere fällige Zahlungen nicht leistet.
Schlußbestimmungen
- Für die vertraglichen Beziehungen gilt in jedem Falle deutsches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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